Liebe Tennisspieler, Tennisspielerinnen und Eltern.
Wir freuen uns riesig, dass wir die schwierige Zeit der pandemischen Lage nun endlich hinter uns gebracht haben. Trotzalledem möchten wir die Informationen, für den Fall dass uns weitere Wellen bevorstehen, hier erhalten.
Was ist im Fall zubeachten:
Es gilt das veröffentlichte geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes, zunächst befristet bis zum 30. Juni 2021. Der Landessportbund NRW hat für den Sport, darunter natürlich auch der Tennissport, die relevanten Regelungen zusammengefasst:
3. Sportausübung allgemein…( Auszug )
3.1 Bundesinfektionsschutzgesetz: Zugelassen ist die „kontaktlose Ausübung von Individualsportarten“ allein, zu Zweit
oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes.
3.2 Bundesinfektionsschutzgesetz: Zugelassen ist kontaktloser Sport von Gruppen von bis zu 5 Kindern im Alter von bis zu
14 Jahren im Freien. Die vorgenannten Kindergruppen können trainiert werden, wenn die Trainer einen negativen Corona
Test vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Für den Start des 1. Trainingsblock heißt dass: Wie bieten Gruppentraining für Kinder der Jahrgänge 2007 und jünger an.
WICHTIG: Eltern dürfen die Kinder nur zum Training bringen und müssen die Anlage anschließend verlassen.
Alle anderen haben die Möglichkeit intensives Einzeltraining zu buchen.. Wir hoffen mit Beginn des 2. Trainingsblock unser Trainingsangebot erweitern zu dürfen.